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Berufungen
Das Referat für Akademische Angelegenheiten begleitet das gesamte Berufungsverfahren an der Fakultät. Beginnend mit der Vorbereitung der Beschlussfassung des Antrags auf Zuweisung einer Professur im Fakultätsrat, leitet die Fakultät den Vorgang im Anschluss daran weiter in die zentralen Gremien der TU Berlin (Strukturkommission, Akademischer Senat, Präsidium).
Ist das Einvernehmen mit der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung sowie die Stellenzuweisung durch die Servicestelle Personalwirtschaft der TU Berlin erfolgt, wird die Ausschreibung im Referat für Akademische Angelegenheiten initiiert. Parallel wird die Berufungskommission im Fakultätsrat eingesetzt und deren konstituierende Sitzung organisiert.
Die eingehenden Bewerbungen werden im Referat bearbeitet und nach Bewerbungsschluss an den Berufungskommissionsvorsitz übergeben. Die gesamte Arbeit der Berufungskommission wird durch das Referat in Zusammenarbeit mit dem Berufungs- kommissionsvorsitz begleitet, es werden Vorlagen und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt sowie zu individuellen Fragestellungen zeitnah beraten. Schließlich werden der Abschlussbericht der Berufungskommission und der daraus hervorgehende Berufungsvorschlag dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt sowie an die zentralen Gremien weitergeleitet.
Weitere Informationen und Vorlagen:
- Handreichung der Fakultät II zu Berufungsverfahren
- Dossier Rechtsgrundlagen
- Zuweisungsverfahren bei gemeinsamen Berufungen (S-Professur)
- Informationen zum Gender Bias
- Vorlagen Anwesenheitslisten
- Formular Befangenheit
- Formular Datenschutzerklärung
Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen an der TU Berlin finden Sie hier.
Zum Lehrportfolio an der TU Berlin können Sie sich hier informieren.
Die Evaluationskriterien für folgende Ausschreibungen von Professuren
mit Tenure-Track finden sie hier: