Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften

Habilitation

Die Habilitation ist die Erlangung der Lehrbefähigung an einer wissenschaftlichen Hochschule. Sie ist vor allem für Wissenschaftler*innen von Bedeutung, die eine Hochschullaufbahn anstreben, da die Habilitation traditionell Voraussetzung für die Einstellung als Professor*in ist. Mit Änderung des Hochschulgesetzes (Einführung von Juniorprofessuren) ist die Habilitation nicht mehr Regelvoraussetzung für die Hochschullehrerlaufbahn.

Die Habilitation wird in einem durch die Habilitationsordnung geregelten Prüfungsverfahren erworben. Formale Voraussetzung für die Habilitation sind ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss und die Promotion. Inhaltliche Voraussetzungen sind hinreichende Leistungen in der Lehre (nachgewiesen durch selbstständige Lehrtätigkeit) und in der Forschung (nachgewiesen durch eine umfassende Monographie oder durch bereits publizierte Forschungsergebnisse).

Habilitierte Wissenschaftler*innen können die Verleihung der Lehrbefugnis beantragen und damit den Status einer Privatdozentur (PD) erlangen. Privatdozent*innen sind verpflichtet, ohne Vergütung regelmäßig Lehrveranstaltungen durchzuführen. Die Lehrverpflichtung beträgt zur Zeit 2 Semesterwochenstunden pro Jahr. Sie erwerben durch die Privatdozentur das Mitgliedschaftsrecht an der Universität und damit bestimmte Rechte bei der Mitwirkung in der Akademischen Selbstverwaltung, bei der Mitwirkung in Prüfungsverfahren und bei der Nutzung von Universitätseinrichtungen.

Ansprechperson

Sekretariat BEL 1
Gebäude BEL
Raum BEL 012
Rückseite der Statue von Werner von Siemens am Mathematikgebäude mit Blick über die Straße des 17. Juni auf das Hauptgebäude im Sonnenschein © Oana Popa-Costea

Habilitationsvorträge

Die Termine und Details für anstehende Habilitationsvorträge finden Sie auf der Startseite der Fakultät II.