Bench Fees werden als Ersatz für die am Fachgebiet anfallenden Kosten für Lehre, Forschung, Bücher, Telefon etc. bereitgestellt.
Die Pauschale von 51€ wird für jeden vollen Kalendermonat im Jahr gezahlt, den sich ein*e Gastwissenschaftler*in an der TU Berlin aufhält.
Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt von Studierenden und Promovierenden leider nicht gefördert werden kann.
Ebenso kann keine Auszahlung erfolgen, wenn bereits eine ähnliche Pauschale von einer anderen Institution wie z. B. der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, gezahlt wird.
Wollen Sie einen Antrag stellen, lassen Sie uns bitte folgende Informationen zukommen:
- Titel und Name des*r Gastwissenschaftlers*in
- Heimatuniversität mit Angabe von Land und Stadt
- Zeitraum des Aufenthaltes
- Kostenstelle, über die die Bench Fees abgerechnet werden
Kontakt: Annika Röpke