Internationales

Einladen von Gästen

Zum Aufbau neuer Kooperationen und zur Stärkung bestehender Verbindungen können Sie als Professor*in Zuschüsse für Aufenthaltskosten Ihrer Gästein Form von Tages- bzw. Monatspauschalen beantragen.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an das für das Partnerland an die für das Land zuständige Ansprechpartner*in innerhalb des Department of International Affairs. Eine Übersicht für die Zuständigkeiten finden Sie in der Linkbox.

    Was wird gefördert?

    Aufenthaltskosten von promovierten Wissenschaftler*innen, Hochschullehrer*innen und Dozent*innen

    • Tagessatz bis zu 22 Tagen: 89,- Euro pro Tag
    • Monatssatz ab 23 Tagen: 2.000,- Euro pro Monat

    Aufenthaltskosten von Doktorand*innen

    • Tagessatz bis zu 22 Tagen: 54,- Euro pro Tag;
    • Monatsatz ab 23 Tagen: 1.200,- Euro.

    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Professor*innen der TU Berlin.

    Wie stelle ich einen Antrag?

    Bitte füllen Sie das Formular zur Beantragung von Mitteln aus und schicken es unterschrieben per Hauspost oder per E-Mail an die entsprechende Länderansprechperson im Department of International Affairs.

    Gehen Sie bei Ihrem Antrag bitte kurz auf folgende Fragen ein:

    • Welche konkreten Maßnahmen werden durchgeführt und mit welchem Ziel?
    • Welchen konkreten Nutzen erwarten Sie von dem Aufenthalt für Ihr Fachgebiet und für die TU Berlin als Ganzes?

    Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail. Im Falle einer Bewilligung, bestätigen Sie uns bitte schnellstmöglich die Aufenthaltsdaten und teilen uns Heimatadresse und Bankverbindung Ihres Gastes mit. Barauszahlungen sind ausnahmslos nicht möglich. Die Zahlung benötigt einen Vorlauf von ca. 4 Wochen.

    Bericht

    Nach den Kooperationsaktivitäten schicken Sie uns bitte einen kurzen formlosen Bericht per E-Mail mit folgendem Inhalt:

    • Welche konkreten Maßnahmen wurden durchgeführt und mit welchem Ziel?
    • Wurden die erwarteten Ziele für den Aufenthalt Ihres Gastes erreicht? Mit welchem Ergebnis?
    • Welchen konkreten Nutzen können Sie aus dem Aufenthalt für Ihr Fachgebiet und für die TU Berlin als Ganzes ableiten?
    • Wie beurteilen Sie die Qualität der Partnerschaft und die Zukunftsperspektive?

    Weitere Angebote

    © Felix Noak

    Reise zu Kooperationspartner*innen

    Der Bereich Internationales kann zum Zweck der Kooperationsanbahnung mit internationalen Partnern Reisehilfen und Zuschüsse für den Aufenthalt von Gästen gewähren. Antragsberechtig sind Professor*innen der TU Berlin.