Internationales
Erasmus+ KA 171: Mobilität mit Partnerländern

Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern* – E+ KA 171

Das europäische Förderprogramm Erasmus+ unterstützt im Rahmen der Leitaktion 1 (KA 1) die internationale Lernmobilität von Einzelpersonen. Mobilitätsstipendien können für Studien-, Forschungs- sowie Weiterbildungs- und Lehrzwecke (Incoming und Outgoing) eingesetzt werden und adressieren Studierende (Bachelor, Master, PhD-Kandidat*innen), Lehrende sowie wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Hochschulpersonal.

Neben der klassischen Mobilität zwischen Hochschulen aus Programmländern (KA 131) gibt es seit 2015 mit der KA 171 (bis 2020: KA 107) auch die Möglichkeit Mobilität mit außereuropäischen Partnerhochschulen zu fördern.* Welche Mobilitätsrichtungen und -level konkret förderfähig sind hängt vom Partnerland ab und wird von der Europäischen Kommission festgelegt. Einschränkungen betreffen in der KA 171 insbesondere die Mobilität für Studierende.

Mit dem Start der neuen Programmgeneration hat Erasmus+ die Förderung von Inklusion und Chancengleichheit erneut zu zentralen Anliegen deklariert. Durch die Möglichkeit zusätzlicher finanzieller Unterstützung (Inklusionsunterstützung) möchte es den Zugang zum Programm z.B. für Teilnehmer*innen mit Behinderung oder Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) antreten, erleichtern. 

Pro Ausschreibungsrunde kann jede Hochschule in der KA 171 nur einen Gesamtantrag stellen, der alle zu beteiligenden Regionen/Länder umfasst. Dieser Gesamtantrag wird vom Referat Internationale Projekte koordiniert und gestellt. Informationen dazu, wie sich Fachgebiete beteiligen können, finden Sie untenstehend.

* Im Erasmus+ Programm wird zwischen "EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Ländern" ("Programmländer") sowie "mit dem Programm nicht assoziierten Drittländern ("Partnerländer") unterschieden. Seit dem Call 2022 verwendet der Programme Guide die Kurzbezeichnungen "Programmländer" bzw. "Partnerländer" nicht mehr. Der Praktikabilität halber werden diese Begriffe hier weiterhin genutzt. Zu den Programmländern zählen neben den EU-Mitgliedstaaten die assoziierten Länder Island, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Die Partnerländer umfassen alle anderen Drittländer.

Teilnahme am Programm

Beteiligung von Fachgebieten in der KA 171

In der Förderlinie Erasmus+ KA 171 kann pro Ausschreibungsrunde jede Hochschule nur einen Gesamtantrag stellen, der alle zu beteiligenden Regionen/Länder umfassen muss. Grundlage für die Anträge bilden der aktuelle Erasmus+ Call sowie der Erasmus+ Programmleitfaden. Letzterer enthält die relevanten Programminformationen und Antragsfristen und wird jeweils im November von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur der Europäischen Union (EACEA) veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Erasmus+ KA 171 Anträge liegt in der Regel Anfang Februar. Das Referat Internationale Projekte koordiniert und stellt diesen bei der NA DAAD. 

In Abstimmung mit der Leitung Internationales wird vor jeder Antragsrunde eine Auswahl der Partnerländer und Universitäten getroffen, mit denen ein Antrag gestellt werden soll. Eine wichtige Rolle spielen hierbei strategische Überlegungen der TU Berlin. Darüber hinaus sollten möglichst in mehreren Fachgebieten bereits (Forschungs-)Kooperationen mit den jeweiligen Partnerhochschulen bestanden haben. Die Auswahl der Partnerländer und Hochschulen wird über die Referent*'innen für Internationales sowie die Dekan*innen der Fakultäten bekannt gegeben. Wir veröffentlichen die Informationen zudem auf dieser Seite. Um dem strategischen Gedanken Rechnung zu tragen werden in der Regel nur Mobilitäten von PhD und Hochschulpersonal beantragt.

Sollte Ihr Fachgebiet Interesse an einer Antragsbeteiligung haben, können Sie sich jederzeit gerne an das Referat Internationale Projekte wenden. Vorschläge werden von uns gesammelt und bei der jährlichen Auswahl der Partnerländer berücksichtigt.

Teilnahme als Stipendiat*in

Die durch die NA DAAD bewilligten Stipendienmittel (vornehmlich für Promovierende und Hochschulpersonal) werden den an den Anträgen beteiligten Fachgebieten zugewiesen und entsprechend direkt von diesen beworben und vergeben. Eine Bewerbung ist entsprechend nur direkt bei den Fachgebieten möglich. Sofern Restmittel zur Verfügung stehen, werden diese zentral an dieser Stelle veröffentlicht und beworben.

Partnerländer

PartnerlandPartnerhochschuleProjekt 2022
(Ende Juli 2025)
Projekt 2023
(Ende Juli 2026)
AustralienUniversity of Technology Sydneyxx
GhanaKwame Nkrumah University of Science and Technologyxx
IsraelBen-Gurion University of the Negevxx
IsraelTechnion - Israel Institute of Technologyxx
IsraelTel Aviv Universityxx
IsraelThe Hebrew University of Jerusalem x
IsraelUniversity of Haifaxx
SüdafrikaUniversity of Cape Townxx
SüdafrikaUniversity of the Witwatersrand Johannesburgxx

Abgeschlossene Projekte

Das Referat Internationale Projekte führt seit 2017 Erasmus+ KA 107 Projekte durch. Die Projektergebnisse werden nach Ende auf der Erasmus+ Project Results Platform veröffentlicht.

Laufzeit:2017-2019
Fördervolumen:461.530,00 EUR
Partner:Australien (University of Technology Sydney)
Ägypten (American University in Cairo, Helwan University)
Iran (Tarbiat Modares University, University of Tehran)
Israel (Ben-Gurion University of the Negev, Technion,
Tel Aviv University, University of Haifa)
Jordanien (German-Jordanian-University)
Russische Föderation (Peter The Great Saint Petersburg Polytechnic University)
Tunesien (Ecole Superieure des Sciences et de la Technologie de Hammam Sousse, Sfax University)
Laufzeit:2018-2021  
Fördervolumen:194.184,04 EUR  
Partner:Australien (University of Technology Sydney)
Israel (Bar Ilan University, Ben Gurion University, Technion, Tel Aviv University, University of Haifa)
Libanon (Notre Dame University)
Südafrika (University of Cape Town, University of the Witwatersrand)
  
Laufzeit:2019-2022  
Fördervolumen:99.347,00 EUR  
Partner:Ghana (Kwameh Nkrumah University of Science and Technology Kumasi, University of Energy and Natural Resources, University of Ghana)
Israel (Bar Ilan University, Ben Gurion University, Technion, Tel Aviv University, University of Haifa)
  
Laufzeit:2020-2023  
Fördervolumen:192.995,00 EUR  
Partner:Australien (University of Technology Sydney)
Ägypten (Ain Shams University)
Israel (Bar Ilan University, Ben Gurion University, Technion, Tel Aviv University, University of Haifa)
Südafrika (University of Cape Town, University of the Witwatersrand)
  

Förderung

Wer und was ist förderfähig?

Förderfähig sind

  • Langzeit-Aufenthalte von Studierenden zum Studium (Bachelor-, Master- und PhD-Level) mit einer Laufzeit von 3-12 Monaten.
  • Kurzzeit-Aufenthalte von PhD-Studierenden mit einer Laufzeit von 5-30 Tagen.
  • Auslandsaufenthalte von Hochschulangehörigen (zur Lehre, Fort- und Weiterbildung) mit einer Laufzeit von 5-60 Tagen.

Die Förderung kann prinzipiell sowohl für Incoming-Aufenthalte (aus einem Partnerland nach Deutschland) als auch für Outgoing-Aufenthalte (aus Deutschland in ein Partnerland) beantragt werden. Je nach Partnerland können jedoch Einschränkungen bezüglich des Mobilitätslevels sowie der Mobilitätsrichtung greifen. Die Einschränkungen werden im Programmleitfaden definiert. Die Hochschulen können darüber hinaus weitere Beschränkungen und Schwerpunktsetzungen bestimmen.

Die KA 171 Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Reisekosten sowie einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Für bestimmte Zielgruppen ist zudem Inklusionsunterstützung möglich.

Bitte beachten Sie die für die TU Berlin geltenden Regelungen im Anschnitt "Teilnahme am Programm".

Zuschuss zu den Reisekosten und "grünes Reisen"

Der Zuschuss zu den Reisekosten wird als Entfernungspauschale berechnet. Hierfür ist die Distanz zwischen dem Ort der Heimat- und dem der Gasthochschule relevant. Der Reisekostenzuschuss beträgt maximal 1.500,00 EUR. Die Entfernung wird über den EU Distance Calculator berechnet, indem Start (Ort der Heimatuniversität) und Ziel (Ort der Gasthochschule) angegeben werden.

Um "grünes Reisen" zu fördern, kann ein einmaliger Zuschuss beantragt werden. Bedingung hierfür ist, dass für mindestens 50% der Reise (Hin- und Rückfahrt) emissionsarme Verkehrsmittel genutzt werden. Werden Flüge (auch nur für Teilstrecken) genutzt, entfällt der Zuschuss für "grünes Reisen".

EntfernungReisekosten-ZuschussAufschlag für "grünes Reisen"
500 - 1999 km275 EUR45 EUR
2000 - 2999 km360 EUR50 EUR
3000 - 3999 km530 EUR80 EUR
4000 - 7999 km820 EURn.a.
8000 km und mehr1500 EURn.a.

Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten

Der Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten wird in Form von Tages- bzw. Monatspauschalen berechnet.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Dauer und Richtung der Mobilität (Incoming / Outgoing; Kurzzeit / Langzeit) sowie am Mobilitätslevel (Studierende / Mitarbeitende).

Für unvollständige Monate wird ein anteiliger Lebenshaltungskostenzuschuss gewährt, der sich über Tagessätzen berechnet. Der Tagessatz beträgt in diesem Fall 1/30 der Monatspauschale x Anzahl der realisierten Mobilitätstage.

Langzeitmobilität Studierende (Bachelor, Master, PhD) - 3 bis 12 Monate

VonNachLebenshaltungskosten-Zuschuss 
DeutschlandPartnerland700 EUR / Monat 
PartnerlandDeutschland850 EUR / Monat 

Kurzzeitmobilität PhD-Kandidat*innen, beide Richtungen - 5 bis 30 Tage

DauerLebenshaltungskosten-Zuschuss 
5 bis 14 Tage70 EUR / Tag (ab Projekt 2023: 79 EUR / Tag) 
15 bis 30 Tage50 EUR / Tag (ab Projekt 2023: 56 EUR / Tag) 

Mobilität Hochschulpersonal (Lehr-, Fort- und Weiterbildung)

INCOMING    
VonNachDauerLebenshaltungskosten-Zuschuss 
PartnerlandDeutschland1 bis 14 Tage160 EUR / Tag 
PartnerlandDeutschland15 bis 60 Tage112 EUR / Tag 
     
OUTGOING    
VonNachDauerLebenshaltungskosten-Zuschuss 
DeutschlandPartnerland1- 14 Tage180 EUR / Tag 
DeutschlandPartnerland15 bis 60 Tage126 EUR / Tag 

Inklusionsunterstützung

Das Erasmus+ Programm fördert Chancengerechtigkeit und Inklusion. Aus diesem Grund stellt das Programm zwei zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Verfügung:

  • Social Top Up: Studierende mit Kind, Studierende mit chronischen Erkrankungen oder einem GdB >20, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende erhalten einen monatlichen Festzuschuss zu ihren Aufenthaltskosten von 250 EUR/Monat. Der Zuschuss wird auch bei Vorliegen von mehreren Beeinträchtigungen nur einmal bewilligt.
  • Zusatzförderung zur Unterstützung von real anfallenden Mehrkosten kann für folgende Personengruppen beantragt werden: Personen mit einem GdB >20, Personen mit chronischen Erkrankungen, Geförderte, die ihre Mobilität mit Kind(ern) antreten. Die Zusatzförderung muss mindestens zwei Monate vor Antritt der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Die realen Kosten müssen nach der Mobilität abgerechnet werden. Die Förderung kann bis zu 15.000 EUR umfassen.

Die Fördermöglichkeiten stehen sowohl Outgoing- als auch Incoming-Stipendiat*innen offen.

Social Top Up Long-term250 EUR / Monatmonatlicher Zuschuss 
Social Top Up Short-term100 EUR / Tag 1 bis 14Einmalzahlung 
 150 EUR / Tag 15 bis 30Einmalzahlung 
Sonderförderungmaximal 15.000 EURRealkosten / Langantrag 

Inklusionsunterstützung - Zielgruppen

Social Top Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt mit Kind(er) antreten wollen erhalten einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von 250 EUR. Der Zuschuss wird nicht mehrfach gewährt, auch wenn Sie mehrere Kinder mitnehmen. Bedingung hierfür ist, dass die Kinder Sie während des gesamten Aufenthalts begleiten. Um die zusätzliche Finanzierung sicherstellen zu können, geben Sie bitte bereits mit der Bewerbung an, wenn Sie die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder planen. Als Nachweis gelten beispielsweise Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder oder Betreuungsnachweise vor Ort.

Allgemeine Informationen zum Thema Studium und Auslandsaufenthalt mit Kinder erhalten Sie zudem unter den nachfolgenden Links:

NA DAAD: Informationen der NA DAAD zum Studium mit Kind(ern)
Studieren weltweit, erlebe es: Tipps und Erfahrungsberichte rund um das Auslandsstudium mit Kind(ern)
Auslandsstudium-mit-Kind.de: Tipps und Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Kind(ern)
Servicebereich Familienbüro TU Berlin: Zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie
Allgemeine Studienberatung TU Berlin: Allgemeine Informationen und Beratung für Studierende mit Kind(ern) an der TU Berlin

Social Top Up für erwerbstätige Studierende

Erwerbstätige Studierende auf die die folgenden Kriterien zutreffen, erhalten ein social top up von 250 EUR/Monat:

  • Erwerbstätig seit mindestens sechs Monaten vor der Mobilität
  • Monatliches Einkommen von mindestens 450 EUR und höchstens 850 EUR
  • Tätigkeit kann während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt werden.
  • Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt sind von der Förderung ausgeschlossen.

Social Top Up für Erstakademiker*innen

Social Top Up für Erstakademiker*innen

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, erhalten ein social top up in Höhe von 250 EUR/Monat. Bedingung hierfür ist, dass beide Elternteile oder Bezugspersonen keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule erworben haben. Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten als akademischer Abschluss. Es wird entsprechend in diesen Fällen kein social top up gewährt.

Social Top Up für Studierende mit chronischen Erkrankungen

Studierende mit chronischen Erkrankungen erhalten bei Vorliegen der notwendigen Bedingungen und erforderlichen Unterlagen ein social top up. Dieses umfasst einen zusätzlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 250 EUR pro Monat. Gewährt wird der Zuschuss, wenn (z.B. durch ein ärztliches Attest) nachgewiesen werden kann, dass es aufgrund der chronischen Erkrankung zu Mehrausgaben während des Auslandsaufenthalts kommt.

Social Top Up für Studierende mit GdB > 20

Studierende mit einer GdB-Einstufung von mindestens 20 erhalten bei Vorliegen der notwendigen Bedingungen und erforderlichen Unterlagen ein social top up. Dieses umfasst einen zusätzlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 250 EUR pro Monat.

Von TU-Studierenden wird als Nachweis eine Kopie des GdB benötigt. Bei Incoming Studierenden ist ein ärztliches Attest in englischer Sprache erforderlich, auf dessen Grundlage das Referat Internationale Projekte eine Einschätzung des Grades der Behinderung vornimmt.

Bitte geben Sie bereits bei Ihrer Bewerbung an, wenn dies der Fall ist.

 

Allgemeine Informationen zum Thema Studium und Auslandsaufenthalt erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

NA DAAD: Allgemeine Informationen der NA DAAD zum Studium mit Behinderung
NA DAAD: Inklusion und Integration in der EU-Hochschulzusammenarbeit
Studieren weltweit, erlebe es: Tipps und Erfahrungsberichte rund um das Auslandsstudium mit Behinderung
Schwerbehindertenvertretung TU Berlin: Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten an der TU Berlin
Allgemeine Studienberatung TU Berlin: Allgemeine Informationen und Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der TU Berlin

Zusatzförderung für Personen mit einem GdB > 20 oder einer chronischen Erkrankung („Realkostenantrag“)

Studierende und Hochschulmitarbeitende mit einer Behinderung (GdB von mindestens 20) oder einer chronischen Erkrankung, können zusätzliche Fördermittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten bei der NA DAAD beaantragen ("Realkostenantrag“). Bedingung: Es handelt sich um individuelle Mehrkosten, die durch die Mobilität verursacht und von keiner nationalen Stelle (Krankenkasse, Sozialamt, BaföG-Amt, studierendenWERK Berlin, etc.) abgedeckt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für zusätzliche Reisekosten, Fahrten vor Ort, Unterkunft, Kosten für Betreuer*innen oder für spezielles didaktisches Material. Wird die Zusatzförderung bewilligt, müssen die Mehrkosten mittels Originalbelegen nachgewiesen werden. Bewahren Sie daher alle Originalbelege entsprechend auf und reichen diese anschließend beim Referat Internationale Projekte ein (Flugtickets, Mietverträge, Verträge mit Betreuungspersonal, Anschaffung von Material, etc.).

Die Höchstgrenze für die individuelle Sonderförderung durch das Erasmus+ Programm beträgt pro Semester 15.000 EUR.

Beantragung nach Zusage aber vor Ausreise

Die Beantragung der Zusatzfärderung bei der NA DAAD erfolgt nach Zusage für ein reguläres Erasmus+ KA 171 Stipendium, jedoch vor Beginn des Aufenthalts. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Um eine rechtzeitige Bewilligung der Fördermittel zu erhalten, ist eine frühzeitige Klärung mit den relevanten Institutionen erforderlich (mindestens 2 Monate vor der geplanten Mobilität). Der Antrag wird sowohl für Outgoing- als auch für Incoming-Stipendiat*innen über das Referat Internationale Projekte der TU Berlin in Zusammenarbeit mit dem/der Geförderten gestellt.

 

Allgemeine Informationen zum Thema Studium und Auslandsaufenthalt erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

NA DAAD: Allgemeine Informationen der NA DAAD zum Studium mit Behinderung
NA DAAD: Inklusion und Integration in der EU-Hochschulzusammenarbeit
Studieren weltweit, erlebe es: Tipps und Erfahrungsberichte rund um das Auslandsstudium mit Behinderung
Schwerbehindertenvertretung TU Berlin: Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten an der TU Berlin
Allgemeine Studienberatung TU Berlin: Allgemeine Informationen und Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der TU Berlin

Zusatzförderung für Personen, die ihre Mobilität mit Kind(ern) antreten ("Realkostenantrag")

Zusatzförderung für Personen, die ihre Mobilität mit Kind(ern) antreten ("Realkostenantrag")

Studierende und Hochschulmitarbeitende, die ihre Mobilität mit Kind(ern) antreten, können zusätzliche Fördermittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten bei der NA DAAD beantragen ("Realkostenantrag“).

Bedingung: Es handelt sich um individuelle Mehrkosten, die durch die Mobilität verursacht und von keiner nationalen Stelle (Krankenkasse, Sozialamt, BaföG-Amt, studierendenWERK Berlin, etc.) abgedeckt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für zusätzliche Reisekosten oder Kosten für Betreuer*innen. Wird die Zusatzförderung bewilligt, müssen die Mehrkosten mittels Originalbelegen nachgewiesen werden. Bewahren Sie daher alle Originalbelege entsprechend auf und reichen diese anschließend beim Referat Internationale Projekte ein (Flugtickets, Mietverträge, Verträge mit Betreuungspersonal, Anschaffung von Material, etc.).

Die Höchstgrenze für die individuelle Sonderförderung durch das Erasmus+ Programm beträgt pro Semester 15.000 EUR.

Beantragung nach Zusage aber vor Ausreise

Die Beantragung der Zusatzfärderung bei der NA DAAD erfolgt nach Zusage für ein reguläres Erasmus+ KA 171 Stipendium, jedoch vor Beginn des Aufenthalts. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Um eine rechtzeitige Bewilligung der Fördermittel zu erhalten, ist eine frühzeitige Klärung mit den relevanten Institutionen erforderlich (mindestens 2 Monate vor der geplanten Mobilität). Der Antrag wird sowohl für Outgoing- als auch für Incoming-Stipendiat*innen über das Referat Internationale Projekte der TU Berlin in Zusammenarbeit mit dem/der Geförderten gestellt.

Kontakt

Patricia C. Szendro Terán

Stellv. Referatsleitung, Projektkoordination, ERASMUS+ mit Partnerländern, Finanzen

ip@international.tu-berlin.de

+49 30 314-26556

Einrichtung Internationale Projekte
Sekretariat INT IP
Raum H 2020

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Nationale Agentur für die EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50

53115 Bonn

Tel.:                 +49(0)800 2014 020

Fax:                 +49(0)228 882 555

Email:             erasmus@daad.de

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