Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften

Promotion

Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens. An der Fakultät II der TU Berlin gilt folgende Promotionsordnung:

Aktuelle Fassung der Promotionsordnung vom 15.06.2022

Formale Voraussetzung für die Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs oder ein äquivalenter Studienabschluss im fachlichen Bereich des jeweiligen Doktorgrades. Inhaltliche Voraussetzungen sind die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (wissenschaftliche Aussprache). 

Die Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften vergibt folgende Doktorgrade:

Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)

Doktor der Ingenieurwissenschaften(Dr.-Ing.)

Ansprechperson

Chemie

Sekretariat BEL 1
Raum BEL 011
Sprechzeiten Promotion:Mo 14:00 - 16:00 Uhr, Do 10:00 - 12:00 Uhr

ACHTUNG:

Keine Chemie-Sprechstunde am 21.03.2024 (Do).

Geänderte Sprechzeit am 08.04.2024 (Mo), Sprechstunde von 16:00-18:00.

Ansprechperson

Mathematik und Physik

Sekretariat BEL 1
Raum BEL 012
Sprechzeiten Promotion:Di 10:00 - 12:00 Uhr, Fr 13:00 - 15:00 Uhr

Anschrift

Technische Universität Berlin
Fakultät II – Mathematik und Naturwissenschaften
Sekr. BEL 1
Gebäude BEL (Villa Bell)
Marchstraße 6
10587 Berlin

Schritte zur Promotion

Anmeldung der Promotionsabsicht

Bitte melden Sie Ihre Promotionsabsicht so früh wie möglich an und nutzen dazu das Dokument Anmeldung der Promotionsabsicht. Reichen Sie darüber hinaus bitte auch eine Promotionsvereinbarung mit der betreuenden Person ein. Sie können beispielsweise die Promotionsvereinbarung der TU Berlin als Muster nutzen.

 

Promotionsausschuss

Informationen zur Besetzung von Promotionsausschüssen finden Sie im § 6 der Promotionsordnung der Fakultät II – Mathematik und Naturwissenschaften. Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Hinweise zu Promotionsausschüssen.

Zulassung zum Promotionsverfahren

Nach Fertigstellung der Dissertation muss die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt werden.

Bei der Planung des Ablaufs des Promotionsverfahrens sollte berücksichtigt werden, dass für die Erstellung der Gutachten eine Frist von 3 Monaten besteht und nach deren Eingehen eine Einladungsfrist für die wissenschaftliche Aussprache von mindestens 14 Tagen einzuhalten ist. In der Summe bedeutet dies, dass zwischen dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache über 4 Monate liegen können. Zwischen Abgabe des Antrags und geplantem Verteidigungstermin sollte eine Frist von mindestens 8 Wochen liegen!

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens planen oder beantragen möchten.

Wissenschaftliche Aussprache

Zu beachten ist die Einladungsfrist von 14 Tagen vor dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache. Die Einladung erfolgt durch das Promotionsbüro.

Achtung:

Gemäß § 8 Abs. 2a der Promotionsordnung der Fakultät II – Mathematik und Naturwissenschaften sind wissenschaftliche Aussprachen im Online-/Hybridformat als Ausnahme zulässig, wenn der*die Doktorand*in oder einem Mitglied des Promotionsaus-schusses die Anwesenheit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Pandemie, plötzliche Erkrankung, Ausfall von Flug-/Zugverbindung) unmöglich ist. Hierfür bedarf es der Zustimmung des*der Doktorand*in, des*der Vorsitzenden bzw. Promotionsausschusses sowie des*der Dekan*in.

Handreichung zur Durchführung von wissenschaftlichen Aussprachen in Teilpräsenz und vollständig virtuellen Aussprachen

Informieren Sie sich über die aktuellen Terminen der wissenschaftlichen Aussprachen in unserer Übersicht. Wissenschaftliche Aussprachen sind universitätsöffentlich und Sie sind herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen teilzunehmen.

Veröffentlichung

Veröffentlichung

Die Dissertation muss innerhalb von 12 Monaten nach der wissenschaftlichen Aussprache in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek

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Wissenschaftliche Aussprachen

Die Termine und Details der wissenschaftlichen Aussprachen finden Sie auf der Startseite der Fakultät II.

Promotionsbeauftragte

Für die Beratung der Promovierenden in Problem- und Konfliktfällen wird ein*e Promotionsbeauftragte*r ernannt. Gespräche mit den Beauftragten sind grundsätzlich vertraulich und das weitere Vorgehen wird stets mit den Promovierenden abgestimmt.
Bitte beachten Sie: der*die Promotionsbeauftragte ist nicht für formelle Fragen zuständig, dafür wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg*innen im Fakultäts-Service-Center.

Promotionsbeauftragter

Dekan

Sekretariat BEL 1
Raum BEL 209

Stellvertretung

Prodekan für Studium und Lehre

Sekretariat BEL 1
Raum BEL 209