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Promotion
Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens. An der Fakultät II der TU Berlin gilt folgende Promotionsordnung:
Aktuelle Fassung der Promotionsordnung vom 16.06.2021
Formale Voraussetzung für die Promotion ist der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs oder ein äquivalenter Studienabschluss im fachlichen Bereich des jeweiligen Doktorgrades. Inhaltliche Voraussetzungen sind die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (wissenschaftliche Aussprache).
Die Fakultät II - Mathematik und Naturwissenschaften vergibt folgende Doktorgrade:
Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)
Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.)
Folgende Schritte führen Sie zu Ihrer Promotion:
1) Anmeldung der Promotionsabsicht – so früh wie möglich!
2) nach Fertigstellung der Dissertation muss die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt werden.
Bei der Planung des Ablaufs des Promotionsverfahrens sollte berücksichtigt werden, dass für die Erstellung der Gutachten eine Frist von 3 Monaten besteht und nach deren Eingehen eine Einladungsfrist für die wissenschaftliche Aussprache von mindestens 14 Tagen einzuhalten ist. In der Summe bedeutet dies, dass zwischen dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren und dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache über 4 Monate liegen können.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn sie die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens planen oder beantragen möchten.
Promotionsausschuss:
Informationen zur Besetzung von Promotionsausschüssen finden Sie im § 6 der Promotionsordnung der Fakultät II – Mathematik und Naturwissenschaften. Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Hinweise.
Dissertation:
Hier finden Sie Informationen zur kumulativen Promotion:
wissenschaftliche Aussprache:
Zu beachten ist die Einladungsfrist von 14 Tagen vor dem Termin der wissenschaftlichen Aussprache. Die Einladung erfolgt durch das Promotionsbüro.
Achtung: Ab April entfallen zahlreiche Beschränkungen und es besteht gesetzlich keine pandemische Notlage mehr. Somit entfällt die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Aussprache im Onlineformat. Die Möglichkeit eine Teilpräsenzprüfung bleibt bestehen, sofern die Anwesenheit Einzelner infolge höherer Gewalt nicht möglich sein sollte.
Eine Übersicht zu den aktuellen Terminen der wissenschaftlichen Aussprachen finden Sie hier. Wissenschaftliche Aussprachen sind universitätsöffentlich und Sie sind herzlich eingeladen, an den Veranstaltungen teilzunehmen.
Veröffentlichung:
Die Dissertation muss innerhalb von 12 Monaten nach der wissenschaftlichen Aussprache in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Aktuelles
Promotionsstipendium 2022 Heinrich-Böll-Stiftung
Juni-September: Schneller ankommen im New Normal – Ausgewählte Angebote und Workshops für Promovierende
proMotion Programm - Qualifizierung, Austausch und Vernetzung für Doktorandinnen
30. Juni & 14. Juli: proMotion support LunchTalks
7. Juli: 21. Runder Tisch Nachwuchsförderung, Austausch Promovierende mit Vizepräsidentin Prof. Dr. Sophia Becker
3.-5. August 2022: 17. Stochastik-PhD-Konferenz, Klagenfurt/Österreich