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Habilitation
Die Habilitation ist die Erlangung der Lehrbefähigung an einer wissenschaftlichen Hochschule. Sie ist vor allem für Wissenschaftler(innen) von Bedeutung, die eine Hochschullaufbahn anstreben, da die Habilitation traditionell Voraussetzung für die Einstellung als Professor(in) ist. Mit Änderung des Hochschulgesetzes (Einführung von Juniorprofessuren) ist die Habilitation nicht mehr Regelvoraussetzung für die Hochschullehrerlaufbahn.
Die Habilitation wird in einem durch die Habilitationsordnung geregelten Prüfungsverfahren erworben. Formale Voraussetzung für die Habilitation sind ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss und die Promotion. Inhaltliche Voraussetzungen sind hinreichende Leistungen in der Lehre (nachgewiesen durch selbstständige Lehrtätigkeit) und in der Forschung (nachgewiesen durch eine umfassende Monographie oder durch bereits publizierte Forschungsergebnisse).
Habilitierte Wissenschaftler(innen) können die Verleihung der
Lehrbefugnis beantragen und damit den Status einer
Privatdozentin/eines Privatdozenten (PD) erlangen. Privatdozent(inn)en
sind verpflichtet, ohne Vergütung regelmäßig Lehrveranstaltungen
durchzuführen. Die Lehrverpflichtung beträgt zur Zeit 2
Semesterwochenstunden pro Jahr. Sie erwerben durch die Privatdozentur
das Mitgliedschaftsrecht an der Universität und damit bestimmte
Rechte bei der Mitwirkung in der Akademischen Selbstverwaltung, bei
der Mitwirkung in Prüfungsverfahren und bei der Nutzung von
Universitätseinrichtungen.
Habilitationsordnung Chemie [1]
Habilitationsordnung Mathematik [2]
Habilitationsordnung Physik [3]
Lara Schäfer
Tel.: +49 30 314 23814
Fax: +49 30 314 21754
Mail: lara.schaefer#at#fakii.tu-berlin.de
Sprechzeiten:
Di: 12:30 bis 15:00 Uhr; Do: 10:00 bis 12:00 Uhr, Mi und Fr nach Vereinbarung
Sekreteriat BEL 1
min/f2/Richtlinien/Habilitationsordnung_Chemie.pdf
min/f2/Richtlinien/Habilitationsordnung_Mathematik.pdf
min/f2/Richtlinien/Habilitationsordnung_Physik.pdf