Der Mitwirkungswille muss innerhalb 1 Woche nach Einladung zur Sitzung schriftlich erklärt werden (Eingang bis 15:00 Uhr). Dazu senden Sie das Formular zur Erklärung des Mitwirkungswillens gemäß § 54 Grundordnung der TU Berlin an das Referat für Akademische Angelegenheiten (siehe Ansprechperson in der Kontaktbox).
Bei Entscheidungen über
- Berufungsvorschläge,
- Habilitationen sowie über
- Habilitations- und Promotionsordnungen
haben die der Fakultät angehörenden Hochschullehrer*innen Mitwirkungsrechte gemäß § 54 Grundordnung der TU Berlin i.V.m. § 47 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz. Entscheidungen zu diesen Angelegenheiten sollen laut § 56 Abs. 2 Grundordnung der TU Berlin nicht in den Semesterferien gefasst werden.