Studienfachberatung Physik

Vor Studienbeginn

0. Bewerbung

Wenn Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, müssen Sie sich zunächst bewerben und danach immatrikulieren, mehr Informationen gibt es beim Servicebereich Bachelor International des Studierendenservice.

1. Immatrikulation

Besitzen Sie einen inländischen Bildungsabschluss, so können Sie sich direkt immatrikulieren. Weitere Informationen gibt es beim Servicebereich Bachelor National des Studierendenservice.

Bitte beachten Sie, dass die Studienfachberatung keinen Zugriff auf das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren hat.
Wir können daher keine Auskünfte zum Stand ihrer Bewerbung/Immatrikulation geben.

Vor Beginn der (ersten) Vorlesungszeit

1. Recherche im Vorlesungsverzeichnis

Zu Beginn eines Semester wird das Vorlesungsverzeichnis zu Rate gezogen, um die Lehrveranstaltungen des kommenden Semesters herauszusuchen.
Dieses finden Sie in Moses unter Verzeichnis.

2. Einschreiben in ISIS

Die meisten Kurse stellen Informationsmaterialien und (interaktive) Inhalte über ISIS bereit. Teilweise werden z.B. Übungszettel über ISIS abgegeben. Daher ist ein erster Blick ins ISIS ein Muss zum Beginn des Semesters.

3. Anmeldung zu Tutorien/Praktika

Am Anfang der ersten Woche erfolgt die Anmeldung zum Projektlabor persönlich. Die Anmeldung zum Grundpraktikum und zu den Tutorien der Mathematik und Theoretischen Physik wird über Moses ("Tutorien") durchgeführt (Frist meist Mittwoch 18:00 Uhr erste Vorlesungswoche).
(Zum FP müssen Sie sich meist schon einen Monat früher anmelden.)

Während des Semesters und Prüfungen

1. Prüfungen während oder am Ende des Semesters

Die Anfängerpraktika und auch das FP sind semesterbegleitende Prüfungen (genauer Prüfung Physikalisches Praktikum bzw. Portfolioprüfung) diese müssen Sie anmelden und das meist vor der ersten bewertungsrelavanten Leistung. Auch schriftliche Prüfungen (Mathematik) müssen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das TU Portal (Kacheln unter Prüfungen).
Sind keine Termine im SAP vorhanden, melden Sie sich bei den Prüfenden oder den Sekretariat, das mehr Termine eingestellt werden sollen.
Achtung, Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung führt zum Nichtbestehen der Prüfung!

2. Übungsscheine und mündliche Prüfungen

In vielen Modulen in der Physik werden durch Abgabe von Übungsaufgaben, Übungsklausuren Leistungsnachweise erworben (auch Scheine genannt).
Diese berechtigen dann zum Ablegen der (mündlichen) Prüfung. Anmeldung und Terminvereinbarung erfolgt dann wieder über das TU Portal.

Achtung, bei Modulen die nur mit einem Leistungsnachweis abschließen muss eine Anmeldung im Portal vor Erwerb des Leistungsnachweises (Mathematische Methonden, Seminare, Spezielle Themen der Theoretischen Physik) erfolgen.

3. Prüfungsanmeldung über den Bereich Prüfungen

Prüfungen außerhalb der Physik, 2. Wiederholungsprüfungen werden direkt beim IB Bereich Prüfungen angemeldet. Aber auch für alle anderen Anträge (wie Krankheit), Zeugniserstellung, Bescheinigungen und Auskünfte zum Thema Prüfungen ist der Bereich Prüfungen zuständig. Mehr Informationen zu Prüfungen/Abschlussarbeiten findet man auf seinen Webseiten.

4. Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss überwacht das Prüfungsverfahren und ist auch ein Ansprechpartner bei Problem bei Prüfungen. Anträge über Anerkennung von Leistungen (z.B. Studienortwechsel, Auslandsaufenthalt), Nachteilsausgleich (z.B. bei Behinderung, chronischen Krankheiten, Kinderbetreuung) stellt man bei seinem Vorsitzenden oder seinen Stellvertretern/innen.

Zum Ende des Bachelors/Übergang Master

1. Bachelorarbeit

Haben Sie die Module (inkl. Prüfungen) in Experimentalphysik, Theoretische Physik I/II, Mathematik für Physiker/innen I, Mathematik für Physiker/innen II, Mathematik für Physiker/innen III/IV und Mathematische Methoden der Physik und einen Leistungsnachweis aus den Modulen Höhere Experimentalphysik und Theoretische Physik III/IV erfolgreich abgeschlossen, so können Sie sich zur Bachelorarbeit anmelden.
Suchen Sie sich zunächst ein/e Erstprüfenden der physikalischen Institute oder des ZAA der die Aufgabe stellt (auch bei externen Arbeiten notwendig), lernen die Gruppe z.B. durch Seminare kennen und stellen dann nach Absprache mit dem/r Aufgabenstellenden einen Antrag im TU Portal unter der Kachel Anträge. Wichtig, beginnen Sie erst nach erfolgter Anmeldung mit der Arbeit, die Masterarbeit kann erst abgegeben werden, wenn die Hälfte der Bearbeitungszeit nach Anmeldung verstrichen ist. Sowohl Erst- wie Zweitgutachter müssen habilitiert sein oder habilitations-äquivalente Erfahrungen in Lehre und Forschungen besitzen.

2. Mastermodule während des Bachelors absolvieren

Wenn Sie schon ein paar Module für den Master absolvieren möchten, dann können Sie das als Zusatzmodul tun. Diese gehen niemals in den Bachelor ein und können ggf. durch den Prüfungsausschuss im Master anerkannt werden. Anmeldung erfolgt wie gewohnt im TU Portal nur das als Bereich "Zusatzmodul" ausgewählt wird. Achtung es muss vor Erbringen der letzten Prüfungsleistung abgeschlossen sein.

3. Immatrikulation im Master unter Widerrufsvorbehalt

Fehlen Ihnen weniger als 30 ECTS zum Abschluss des Bachelors, so können Sie sich unter Widerrufsvorbehalt im Master immatrikulieren.
Aber Achtung, Sie müssen den Bachelor dann innerhalb eines Semesters abschließen. Informieren Sie sich im Detail auf den Seiten des Bereichs Zulassung Master und lassen Sie sich beraten!

Die Darstellung auf dieser Seite ist etwas verkürzt und nur dazu da einen ersten groben Überblick zu erhalten. Für genauere Informationen ziehen Sie bitte unsere FAQ und den Studienführer zur Rate.

Außerdem wir raten dringend zum Studium der bindenden rechtlichen Grundlagen in AllgStuPO, den Studienordnungen und Modulbeschreibungen.